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494/2020

Coronaeinreiseverordnung und aktualisierter Bußgeldkatalog

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat die Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO) dahingehend angepasst, dass Personen die sich zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten, von den Quarantänevorgaben des § 1 CoronaEinrVO ausgenommen sind (vgl. § 2 Abs. 3 CoronaEinrVO).

Zudem hat das MAGS den Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung, der ermessensleitend von den Kommunen herangezogen werden soll, überarbeitet.

Die aktuellen Coronaverordnungen sowie der Bußgeldkatalog sind für Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich unter folgendem Link auf der Corona-Themenseite abrufbar.

Az.: 15.1.2-007/002