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498/2020

Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW in Kraft

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In der Vergangenheit haben wir über den Gesetzentwurf und die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände informiert (vgl. Mitteilung Nr. 253 vom 07.04.2020).

Nunmehr ist das Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW seit dem 01. Juli 2020 in Kraft und hier abrufbar.

Die dazugehörige Verordnung zur Durchführung des Wirtschafts-Portal-Gesetzes Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls seit dem 01. Juli 2020 in Kraft. Den genauen Verordnungstext können Sie hier entnehmen.

Az.: 17.0.5.11.1- 001/003