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782/2020

Verlängerung der Denkmallisten-Verordnung

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Die Denkmallisten-Verordnung wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Denkmallisten-Verordnung vom 23.11.2020 (GV. NRW. Nr. 56/2020, S. 1122) um 5 Jahre verlängert und tritt nun mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Inhaltlich wurden keine weiteren Änderungen vorgenommen.

Az.: 20.7.2-003/001 we