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64/2020

Erläuterungen zum zweiten Teil der Sonderbauverordnung NRW

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Im November 2019 ist die Neufassung der Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) in Kraft getreten. Über die wesentlichen Änderungen der SBauVO hatten wir Sie mittels Schnellbrief Nr. 217 vom 22.08.2019 informiert. Nunmehr hat das MHKBG NRW zum zweiten Teil der SBauVO, der die Regelungen zu Beherbergungsstätten enthält, Erläuterungen herausgegeben, die auf der Homepage des Ministeriums unter folgender Internetadresse abgerufen werden können:

https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Erl_SBauVO_NEU_1und_2_0.pdf

Az.: 20.3.1.2-001/004