Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW hatte bereits am 02.12.2019 über die Verabschiedung des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung durch den Landtag informiert.
Inzwischen ist das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung im Gesetz und Verordnungsblatt NRW, Ausgabe 2019
Nr. 27 vom 13.12.2019 (Seiten 877 bis 942) veröffentlicht worden.
Az.: 35.0.8.1-001/005