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33/2020

GoBD: BMF veröffentlicht Neufassung

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit BMF-Schreiben vom 28. November 2019 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst. Das BMF-Schreiben vom 28. November 2019 tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014 (BStBl. I S. 1450).

Das aktuelle BMF-Schreiben kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.bundesfinanzministerium.de (Rubrik: Service > Publikationen > BMF-Schreiben > Steuern / Steuerarten > Steuerverwaltung & Steuerrecht).

Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt steht noch aus.

Az.: 41.14.1-003/003