weiss

11/2020

Verlängerung der Weiterqualifizierungsfrist gemäß § 32 NotSanG

Link kopieren

Mit Artikel 2a des Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten vom 14. Dezember 2019 wurde die Übergangsfrist für die Weiterqualifizierung von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern gemäß § 32 Absatz 2 Satz 1 und 4 NotSanG von sieben auf zehn Jahre (bis 2023) verlängert. Um Kenntnisnahme wird gebeten.  

Az.: 15.2.15-002