Das Ministerium des Innern bittet darum, von der Durchführung eines Probealarms nach Ziffer 3.1.5 des Runderlasses des Ministeriums des Innern vom 16.05.2018 - 32-52.08.09 - zur Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz („Warnerlass - MBI. NRW. 2018 S. 351) abzusehen. Als Begründung wird angeführt: Angesichts der Sorge der Bevölkerung vor einer Verbreitung des CoronaVirus (COVID - 19) wird erwartet, dass es durch einen Probealarm zu Missverständnissen und einer Verunsicherung in der Bevölkerung kommen könnte. Dem soll durch das Aussetzen des Probealarms vorgebeugt werden. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Az.: 15.2.12-005