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204/2020

Aktualisierte Wohnraumförderbestimmungen

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Im Ministerialblatt vom 14. Februar 2020 (Nr. 4/2020) sind die Aktualisierungen der Wohnraumförderbestimmungen für 2020 veröffentlicht worden. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung hat dazu die Erlasse „Wohnraumförderbestimmungen (WFB)“, „Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot (BWB)“, „Studierendenwohnheimbestimmungen (SWB)“ erneuert und die „Modernisierungsrichtlinie“ angepasst.

Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung ist die Schaffung von mehr Wohnraum, der für alle Menschen erschwinglich ist. Der Finanzrahmen beträgt jährlich 1,1 Milliarden Euro.

Die wesentlichen Neuerungen in der öffentlichen Wohnraumförderung 2020 sind die Anhebung der Mietniveau-Stufen 1 und 2 auf das Level von der Mietniveau-Stufe 3 sowie ein Modellprojekt zum Ankauf von Belegungsrechten in den Städten Köln, Bonn, Düsseldorf und Münster. Daneben werden die Einrichtungen zum Wohnen von Behinderten geöffnet für die kurzfristige Unterbringung und die Modernisierungsförderung wird auch für Studierendenwerke zugänglich gemacht.

Die Erlasse finden Sie unter:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_bestand_liste?anw_nr=7&l_id=11022&sg=0&val=11022&ver=0&menu=1

Az.: 20.4.3-005/002 St