weiss

157/2020

Erlass zur Qualifikation des Leitstellenpersonals im Rettungsdienst

Link kopieren

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat der Geschäftsstelle den aktuellen Leitstellenerlass vom 19.12.2019 zur Information übersendet. Der Erlass (IV B 4-G.0701) regelt die Qualifikation für mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragter Personen in der Leitstelle in NRW. Gemäß § 8 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) lenkt die Leitstelle die Einsätze des Rettungsdienstes. In der Leitstelle mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragte Personen müssen hierfür eine geeignete Qualifikation verfügen. Der Erlass mit Anlagen ist unter folgendem Link für Mitgliedskommunen abrufbar Leitstellenerlass MAGS

Az.: 15.2.6-002