Einer Anregung des VdF NRW entsprechend hat die Unfallkasse NRW eine sinnvolle Regelung gefunden, um in der derzeitigen Lage keinen Ausfall der Einsetzbarkeit von Atemschutzgerätträgern aufgrund aktuell nicht möglicher Nachuntersuchungen zu erzeugen. Unter dem Link Feuerwehrreport 5-2020 können unsere Mitgliedskommunen den Feuerwehrreport 5-2020 der Unfallkasse NRW abrufen.
Az.: 15.1.10-002