Am 13. März ist die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft treten, mit der die Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf erhöht werden soll. Über den Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BT-Drs. 19/10899) hatten wir zuletzt mit StGB NRW-Mitteilung vom 27.02.2020 informiert.
Im Wesentlichen klären die Änderungen, in welchen Ausnahmefällen es zulässig ist, einen Wolf zu töten und wie mit Wolf-Hund-Hybriden umzugehen ist. Zugleich bleibt der Wolf eine streng geschützte Art. Wichtigste Präventionsmaßnahme gegen Nutztierrisse ist der Herdenschutz, für den der Bund bereits verschiedene Maßnahmen getroffen hat.
Az.: 26.0.3-002/001 gr