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352/2020

Erlass zu Verordnungen zum Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag

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Zum 1. Januar 2020 sind in Nordrhein-Westfalen der dritte Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages sowie das Erste Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Aufgrund dieser Änderungen wurden die Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung Nordrhein-Westfalen (AnVerVO NRW) sowie die Losverfahrensverordnung Nordrhein-Westfalen (LosVerfVO NRW) neu geschaffen.

Der Erlass des Ministerium des Innern NRW erläutert das in der AnVerVO NRW und der Los-VerfVO NRW neu geregelte Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten in Wettvermittlungsstellen. Zudem werden die im Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW) neu geregelten Anforderungen an die äußere Gestaltung von Wettvermittlungsstellen sowie das Verbot von Außenwerbung dargestellt.

Mitgliedskommunen können den Erlass im Mitgliederbereich unter Fachinformationen - Fachgebiete Recht, Personal und Organisation - Ordnungsrecht abrufbar.

Az.: 15.0.22-003/006