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655/2020

Änderungen der Musterhauptsatzung und Mustergeschäftsordnung Rat und Ausschüsse

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Im Hinblick auf die ab dem 01.11.2020 beginnende neue Wahlperiode hat die Geschäftsstelle die Musterhauptsatzung und die Mustergeschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse angepasst.

Neben redaktionellen Änderungen sind folgende Änderungen in der Musterhauptsatzung enthalten:

Die Beträge in § 11 Verdienstausfall wurden an die zu erwartenden Beträge des Entwurfs der Entschädigungsverordnung, welcher für Mitgliedskommunen als Anlage des Schnellbriefs Nr. 541/2020 beigefügt ist, angepasst. Zudem wurde in § 11 der Abs. 5 in zwei Varianten eingeführt, um sowohl die Möglichkeit der zusätzlichen monatlichen Aufwandsentschädigung und des Sitzungsgeldes zu berücksichtigen.

In der Mustergeschäftsordnung für Rat und Ausschüsse wurde die Anwendung des § 12 Abs. 6 (Redezeitbeschränkung) für die Ausschüsse in § 27 Abs. 9 ausgenommen. Diese Entscheidung beruht auf einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg aus Dezember 2019.

Zudem wurde in § 32 die digitale Bereitstellung der Mustergeschäftsordnung mit aufgenommen.

Die Mustersatzungen sind für Mitgliedskommunen im Intranet nach dem Login unter Fachinformationen abrufbar.

Az.: 13.0.1-005/001