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602/2020

Aktualisierte Hinweise des MKFFI zur Umsetzung von § 1a AsylbLG aufgrund der Corona-Pandemie

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Zuletzt mit Mitteilung vom 07.09.2020 hatte die Geschäftsstelle über die o.g. Hinweise informiert. Nunmehr hat das MKFFI die Geschäftsstelle erneut eine aktualisierte Liste der Länder erstellt, in welche Dublin-Überstellungen wieder vorgenommen werden (Stand: 08. September 2020). Bulgarien und Kroatien haben die Rückmeldung gegeben, dass eine Wiederaufnahme noch nicht gestartet wird, jedoch lässt Kroatien dringliche Fälle zu. Ungarn ermöglicht nun die Überstellung aus Mitgliedsstaaten im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

 

Az.: 16.1.3.6