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640/2020

Bauportal.NRW – Rechtsverordnung in Kraft getreten

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Die Verordnung zur elektronischen Durchführung von Verfahren nach der Landesbauordnung 2018 auf dem Bauportal. NRW (VO Bauportal. NRW) ist am 09.09.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV.NRW. 2020, S. 820 ff.) veröffentlicht worden und damit am 10.09.2020 in Kraft getreten.

Die Verordnung bildet die Grundlage dafür, dass zukünftig Baugenehmigungsverfahren in digitaler Form über das Bauportal.NRW abgewickelt werden können. Allerdings möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es allein durch die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der Verordnung noch nicht dazu kommen wird, dass Baugenehmigungen direkt digital abgewickelt werden können. Dafür bedarf es noch weiterer Entwicklungs- und Umsetzungsschritte.

Az.: 20.3.1.3-002/003