Die Geltungsdauer des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Die entsprechende Verordnung ist am 28.09.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Az.: 37.0.5.1-007/001
625/2020
Die Geltungsdauer des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Die entsprechende Verordnung ist am 28.09.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Az.: 37.0.5.1-007/001