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625/2020

Verlängerung der Geltungsdauer des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

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Die Geltungsdauer des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Die entsprechende Verordnung ist am 28.09.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Az.: 37.0.5.1-007/001