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219/2021

Novellierung der Entschädigungsverordnung NRW

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Die Geschäftsstelle hat aufgrund einiger Anfragen aus dem Mitgliederbereich bei dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) nachgefragt, wie der aktuelle Stand der Novellierung der Entschädigungsverordnung NRW ist.

Diese war vom MHKBG ursprünglich für den 01.04.2021 angekündigt.

Nach Auskunft des MHKBG hat sich der geplante Zeitablauf erheblich verzögert. Eine Einschätzung, wann ungefähr mit der Veröffentlichung der Entschädigungsverordnung NRW zu rechnen ist, konnte der Geschäftsstelle nicht mitgeteilt werden.

Sobald die Geschäftsstelle neue Informationen hierzu hat, werden wir wie gewohnt unverzüglich darüber informieren.

Az.: 13.0.34-002/006