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252/2021

Überarbeitete Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

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Im Jahr 2020 hat die Kommission ihre Strategie für eine Renovierungswelle vorgelegt, um neue Impulse für die energetische Gebäuderenovierung in der EU zu setzen. Diese Strategie umfasst einen Maßnahmenplan mit 1.) rechtlichen, finanziellen und unterstützenden Maßnahmen und 2.) dem Ziel, die jährliche Renovierungsquote in diesem Bereich bis 2030 mindestens zu verdoppeln.

Dazu müssen auch die einschlägigen EU-Vorschriften überarbeitet werden, die in der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden festgelegt sind. Die Überarbeitung konzentriert sich daher auf zentrale Bestimmungen für die Förderung der Gebäuderenovierung. Die EU-Kommission hat hierzu einen Fragebogen veröffentlicht, der bis zum 22. Juni 2021 unter https://ec.europa.eu beantwortet werden kann.

Wir bitten zu beachten, dass die Kommission den Bereich der Gebäudesanierung als einen der entscheidenden Bereiche ihrer Green Deal Strategie ansieht.

Az.: 20.4.1.3-001/001 mag