Mit dem Kitafinanzhilfeänderungsgesetz erhalten minderjährige Leistungsberechtigte, die für den Monat August 2021 Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Eine gesonderte Erstattung der Kosten durch Bund oder Land ist nicht vorgesehen. Das Land hat die Umsetzung der Auszahlung dieser Einmalzahlung in den Landeseinrichtungen des Landes NRW in einem Erlass geregelt. Da dieser für die Kommunen im Rahmen ihrer entsprechenden Entscheidungen hilfreich sein kann, ist er inkl. Kitafinanzhilfeänderungsgesetz im Intranet abrufbar unter https://www.kommunen.nrw/index.php?id=540&no_cache=1&tx_stgb_stgbdocuments%5Bdocument%5D=32731
Az.: 16.1.3.6-001/002