weiss

680/2021

Informationen zur Einrichtung des elektronischen Behördenpostfachs

Link kopieren

 

 

Bekanntlich besteht zum 01.01.2022 die Verpflichtung zur Einrichtung des elektronischen Behördenpostfachs (vgl. Schnellbrief 158/2021). Es stellt sich die Folgefrage der Notwenigkeit der Änderung der Rechtsbehelfsbelehrungen. Die Geschäftsstelle hat gegenüber dem zuständigen Innenministerium um Stellungnahme gebeten. Konkret geht es dabei um eine entsprechende Änderung eines Erlasses des Landes vom 12. Dezember 2017. Sobald eine Antwort des Ministeriums vorliegt, wird dazu per Schnellbrief informiert.

 

Az.: 17.0.5.9.1-003/001