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737/2021

Praxisleitfaden Wolf

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Nach längeren Verhandlungen haben sich die Umweltminister von Bund und Ländern auf der Umweltministerkonferenz Ende November auf den „Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen“ geeinigt.

Hintergrund sind die geänderten bzw. neu eingefügten Regelungen in §§ 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 1, 45a BNatSchG, die eine an die neue Rechtslage angepasste Erarbeitung eines Praxisleitfadens für die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme erforderlich machten. Der Praxisleitfaden soll die rechtssichere Anwendung der §§ 45, 45a BNatSchG durch die Länder unterstützen. Der Leitfaden behandelt insbesondere die Verfahrensschritte zur rechtssicheren Erteilung artenschutz-rechtlicher Ausnahmen und stellt die notwendigen Schritte zur Durchführung einer Entnahme von Wolfsindividuen dar. Der Fokus liegt dabei auf der Entnahme von Wölfen aufgrund von Nutztierrissen.

Der Leitfaden steht im Internetangebot des StGB NRW unter Fachinformationen > Fachgebiete > Umwelt, Abfall, Abwasser > Natur- und Landschaftsschutz zum Download zur Verfügung.

Az.: 26.0.3-003/003 gr