Nach dem E-Government-Gesetz des Landes (EGovG NRW) musste die Landesregierung bis zum 31.10.2021 die Erfahrungen mit dem EGovG NRW zum zweiten Mal überprüfen und dem Landtag hierüber berichten. Die Berichtspflicht bezieht sich auf die bis zu dem Stichtag gemachten tatsächlichen Erfahrungen mit dem Gesetz.
Die Ergebnisse sind in den Erfahrungsbericht zum E-Government-Gesetz NRW der Landesregierung eingeflossen, der inzwischen nach § 26 Abs. 6 EGovG NRW dem Landtag vorgelegt wurde.
Einen ersten Bericht zu den Erfahrungen mit dem EGovG NRW hatte die Landesregierung dem Landtag am 20. Dezember 2019 vorgelegt (abrufbar unter https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2860.pdf).
Mit dem nun vorliegenden zweiten Bericht wurde nicht nur der Vergleich zum ersten Bericht vorgenommen, sondern der Fokus auch stärker auf die Perspektive der Kommunen gelegt.
Zentrale Themen sind:
- Allgemeine Bewertung des EGovG NRW
- Aktueller Umsetzungsstand der einzelnen Regelungen
- Erfahrungen von Land und Kommunen mit der Umsetzung (Maßnahmen, Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
- Wirkungen (Be- und Entlastungen) des EGovG NRW
- Ansätze und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des EGovG NRW
Mitgliedskommunen können den zweiten Erfahrungsbericht im Mitgliederbereich unter Fachinformationen – Fachgebiete Recht, Personal, Organisation – E-Government oder diesem Link abrufen.
Az.: 17.0.5.4.2-001/006