Die Geschäftsstelle hat die Musterhauptsatzung und die Mustergeschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse angepasst.
Neben redaktionellen Änderungen sind folgende Änderungen in der Musterhauptsatzung enthalten:
Der § 3a zu der Bezeichnung von Gemeindeteilen in Personenstandsbüchern und -urkunden ist obsolet, da dies gesetzlich nicht mehr vorgesehen ist.
Die Präambel wurde im Hinblick auf eine Entscheidung nach § 46 Abs. 2 GO NRW (Regelung zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende) an das hierfür erforderliche Quorum angepasst.
In § 9 der Musterhauptsatzung haben wir die Begrifflichkeiten an die neue Regelung des § 60 Abs. 1 GO NRW angeglichen.
In der Mustergeschäftsordnung wurden neben redaktionellen Änderungen die Regelungen an die digitale Rats- und Ausschussarbeit als Regelfall angepasst.
Die Mustersatzungen sind für Mitgliedskommunen im Intranet nach dem Login unter Fachinformationen - Mustersatzungen sowohl im Word-Format und auch als PDF-Dokument abrufbar (die Dokumente sind nicht nach Datum sondern alphabetisch sortiert)
Az.: 13.0.1-005/001