Durch die Neunte Verordnung zur Änderung der Auslandskostenerstattungsverordnung (AKEVO) vom 4. Dezember 2020 (GV.NRW. S. 1138) erfolgte die Neufestsetzung ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Die Anlagen finden Sie unter diesem Link.
Um Beachtung wird gebeten.
Az.: 14.0.27-002/001