Mit Mitteilung 656/2020 vom 12.10.2020 hatte die Geschäftsstelle über die beabsichtigen Änderungen informiert. Nunmehr hat das zuständige Ministerium die Geschäftsstelle informiert, dass sich das Inkrafttreten der Mantelverordnung infolge terminlicher Vorgaben im weiteren Beteiligungsverfahren voraussichtlich auf den 01.04.2021 verschieben wird.
Das Schreiben finden Sie unter folgendem Link.
Über die weitere Entwicklung wird informiert.
Az.: 16.1.4.2-006/001