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3/2021

Verordnung zur Ausbildungsgewährleistung Feuerwehr

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In der Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblatts vom 19.02.2021 für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine Änderung der Ausbildungsgewährleistungsverordnung Feuerwehr, die pandemiebedingte Anpassungen der hauptamtlichen Laufbahnausbildungen regelt, verkündet worden. Diese Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und ermöglicht eine Anwendung der Verordnung auch auf solche Ausbildungen, die im Jahr 2021 beginnen.

Die Änderungsverkündung finden Sie hier: 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19178&ver=8&val=19178&sg=0&menu=0&vd_back=N

Az.: 15.1.16-004/004