Mit Mitteilung Nr. 275/2021 vom 25.05.2021 hatte die Geschäftsstelle über die vom Bundestag beschlossene Änderungen berichtet. Der Bundesrat hat das Gesetz nunmehr gebilligt. Mit der Verkündung ist alsbald zu rechnen.
Az.: 14.0.35-002
332/2021
Mit Mitteilung Nr. 275/2021 vom 25.05.2021 hatte die Geschäftsstelle über die vom Bundestag beschlossene Änderungen berichtet. Der Bundesrat hat das Gesetz nunmehr gebilligt. Mit der Verkündung ist alsbald zu rechnen.
Az.: 14.0.35-002