Im Ministerialblatt NRW (MBl. NRW.), Ausgabe 2021 Nr. 16 vom 23.6.2021, Seite 325 bis 364 sind folgende Runderlasse bekannt gemacht worden und in Kraft getreten:
Runderlass zur Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald in Nordrhein-Westfalen (FöRl Extremwetterfolgen)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19566&ver=8&val=19566&sg=0&menu=0&vd_back=N
Die Reinfassung der Förderrichtlinien Extremwetterfolgen kann in den nächsten Tagen ebenfalls über www.recht.nrw.de abgerufen werden. Verbindlich ist die Richtlinie bereits jetzt auf Grundlage des veröffentlichten Änderungs-Runderlasses.
Darüber hinaus wurden mittels Runderlass die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Maßnahme im Körperschaftswald bekannt gemacht:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19565&ver=8&val=19565&sg=0&menu=0&vd_back=N
Az.: 26.1-006/001 gr