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330/2021

Verfahren bei Auszahlungen der FlüAG-Pauschale 2018/2019

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Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass es nunmehr die Bezirksregierungen gebeten hat, die Rückforderungsverfahren für die im Jahr 2018 ohne Rechtsgrund gezahlten pauschalierten monatlichen Landeszuweisungen nach FlüAG einzuleiten. Das MKFFI hat dabei „versichert, dass das Land die bestehenden Möglichkeiten zur Einräumung von Ratenzahlungen gegenüber den von Erstattungsansprüchen betroffenen Kommunen ausschöpfen wird.“

Az.: 16.1.4.9-009