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203/2021

Aktualisierung der Muster-Baumschutzsatzung

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Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW hat eine neue Muster-Baumschutzsatzung herausgegeben. Die aktualisierte Mustersatzung (Stand: 15.03.2021) kann im Intranet des StGB NRW abgerufen werden. Die aktualisierte Muster-Baumschutzsatzung berücksichtigt insbesondere, dass sich die Rechtsgrundlage für eine kommunale Baumschutzsatzung geändert hat. Diese Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 49 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW – vormals § 45 Landschaftsgesetz NRW a. F.). Der Landesgesetzgeber hat aber die Rechtsetzungsbefugnis inhaltlich keiner Änderung unterzogen, d. h. es besteht – wie bislang -  die Befugnis, dass Städte und Gemeinden den Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung schützen können, wenn sie dieses möchten.

Az.: 26.0.6-015 qu