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169/2021

Planungssicherstellungsgesetz am 25.03.2021 in Kraft getreten

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Die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG), welches u.a. auch auf das Baugesetzbuch Anwendung findet (§ 1 Nr. 4 PlanSiG), ist aufgrund des Artikels 1 des Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes und der Verlängerung dienstrechtlicher Vorschriften vom 18. März 2021 (BGBl. I, S. 353) verlängert worden. Hierüber hatten wir zuletzt mit Schnellbrief Nr. 133 vom 08.03.2021 informiert.

Das Gesetz ist am 24.03.2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 353) veröffentlicht worden und am 25. März 2021 in Kraft getreten.

Das Gesetz kann auf der Internetseite des Bundesgesetzblattes (https://www.bgbl.de/ ) eingesehen bzw. zum privaten Gebrauch herunterladen (kostenloser Bürgerzugang).

Az.: 20.1.1.1-007/001 gr