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279/2021

Ergänzende Hinweise zur Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme

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Mit Mitteilung vom 11.05.2021 wurde über einen entsprechenden Erlass informiert. Im Nachgang dazu hat das Land der Geschäftsstelle weitergehende Informationen übersandt. Diese betreffen die Berücksichtigung der Einmalzahlung gem. § 7 AsylbLG sowie solche Fälle, in denen sich die Leistungsberechtigten in Haft befinden. Diese Informationen sind im Intranet für Mitgliedskommunen unter Fachgebiete, Recht, Personal und Organisation, Asylrecht abrufbar.

Az.: 16.1.3.6