Das Land beabsichtigt die Regelungen zur Beschlussfassung von Personalvertretungen im Umlaufverfahren oder per elektronischer Abstimmung bis zum 30. Juni 2023 durch eine entsprechende Änderung des LPVG zu verlängern. Die kommunalen Spitzenverbände haben dies begrüßt.
Az.: 14.5.6-002/001