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624/2021

Runderlass bzgl. Feuerwehr-Dienstkleidung veröffentlicht

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In der Ausgabe vom 24.11.201 des Ministerialblatts Nordrhein-Westfalen wurde eine Neufassung des Runderlasses „Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht, die am 01.12.2021 in Kraft tritt.

Diese Neufassung nebst Anlage sind für unsere Mitgliedskommunen im Intranet des StGB NRW unter Fachinformationen, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Feuerwehr/ Rettungswesen, Feuerwehr abrufbar.

Az.: 15.1.10-004