Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass nunmehr alle Städte und Gemeinden über die Bezirksregierungen eine Liste der von Seiten des Landes ermittelten geduldeten Personen der Jahre 2018-2020 erhalten. Zugleich besteht damit die mit dem Schnellbrief Nummer 473/2021 vom 18. August 2021 dargelegte Möglichkeit, diese entsprechend zu prüfen und Änderungen der Bezirksregierung mittels eines Testats mitzuteilen. Daher wird um Beachtung gebeten. Sollte es bei der Überprüfung nachhaltige Schwierigkeiten geben, so teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle mit.
Az.: 16.1.4.9- 009