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538/2021

Monopolkommission zu Netzentgelten und Wettbewerb bei Ladesäulen

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In ihrem am 01.09.2021 veröffentlichten 8. Sektorgutachten Energie nimmt die Monopolkommission den Wettbewerb bei Ladesäulen und den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in den Fokus. Sie empfiehlt der künftigen Bundesregierung, von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz abzusehen, da dies zu möglichen Fehlinvestitionen führen könne.

Beim Aufbau der Ladeinfrastruktur sollte laut dem Expertengremium der Bund den Wettbewerb fördern, indem die Förderprogramme eine höhere Förderung vorsehen, wenn die Betreiber der geförderten Ladepunkte in einem lokalen Gebiet weniger als 40 Prozent aller Ladepunkte auf sich vereinen.

Nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände darf der Aufbau von eigenen Wasserstoffnetzen außerhalb der klassischen Netzregulierung nicht dazu führen, dass die Potentiale der bestehenden Gasinfrastruktur für die Wasserstoffintegration außen vor gelassen werden.

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter anderem die Erstellung eines Sektorgutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Strom- und Gasmärkten untersucht. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden.

Quersubventionierung von Gas- und Wassernetzen soll vermieden werden

Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, in kurzer Zeit eine Wasserstoffwirtschaft in Deutschland aufzubauen. Dazu müssen Wasserstoffleitungen gebaut und Erdgasleitungen für den Transport von Wasserstoff umgewidmet werden. Die zu diesem Zweck eingeführte Übergangsregulierung ist nach Einschätzung der Monopolkommission für Wasserstoffnetze ein erster wichtiger Schritt. Sie bietet dem Regulierer allerdings wenig Möglichkeiten, auf die zu erwartende dynamische Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft angemessen zu reagieren. Das Expertengremium empfiehlt daher eine aus dem Telekommunikationssektor bekannte dynamische Regulierung, bei der die Bundesnetzagentur die Marktverhältnisse regelmäßig analysieren und, falls notwendig, diejenigen Regulierungsinstrumente einsetzen würde, die beobachtete Wettbewerbsprobleme beheben. Die Monopolkommission rät zudem von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz ab. Die damit einhergehende Quersubventionierung würde potenziell zu Fehlinvestitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und langfristig auch zu Verzögerungen bei der erwünschten Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff führen.

Der Wettbewerb für Ladesäulen von E-Fahrzeugen soll verbessert werden

Ein weit geteiltes politisches Ziel betrifft die Umstellung des Individualverkehrs vom Verbrennungsmotor zum elektrischen Antrieb. Der Erfolg der Elektromobilität setzt jedoch günstige Ladepreise voraus. Das Expertengremium rückt in den Blick, dass solche Preise die Konkurrenz von Betreibern der Ladesäulen um Kundinnen und Kunden voraussetzen. Die Analyse der Daten zu ca. 42.000 Ladepunkten zeigt allerdings, dass oftmals einzelne Betreiber hohe Anteile an den Ladepunkten in einzelnen Regionen kontrollieren. Kundinnen und Kunden können sich auch nicht zentral über die Preise der vorhandenen Betreiber im unmittelbaren Laden ohne Anmeldung – dem sog. Ad-hoc-Laden – informieren, um so gezielter Angebote wahrzunehmen. Die nächste Bundesregierung sollte deshalb nach Ansicht der Monopolkommission beim Aufbau der Ladeinfrastruktur den Wettbewerb fördern, indem die Förderprogramme eine höhere Förderung vorsehen, wenn die Betreiber der geförderten Ladepunkte in einem lokalen Gebiet weniger als 40 Prozent aller Ladepunkte auf sich vereinen. Bei Schnellladepunkten an Autobahnen sollte die Möglichkeit des Betriebs von Ladepunkten unterschiedlicher Betreiber an einem Standort geschaffen werden. Zudem sollten – wie bei Tankstellen – den Verbraucherinnen und Verbrauchern Preise und weitere Informationen, wie Funktions- und Belegungsstatus, über eine Markttransparenzstelle zugänglich gemacht werden.

Für mehr Wettbewerb unter Strombörsen sollten monopolistische Strukturen aufgelöst werden

Angesichts steigender Mengen von erneuerbaren Energien gewinnt der kurzfristige Handel mit Strom zunehmend an Bedeutung. Die als Strombörsen bezeichneten Marktplätze nehmen hierbei eine wichtige Funktion ein. Fast über den gesamten Handelszeitraum teilen die Strombörsen ihre Handelsbücher, d.h. Anbieter und Nachfrager, die auf unterschiedlichen Börsen tätig sind, können miteinander handeln. Zum Ende des Handelszeitraums teilt allerdings die in der Gebotszone Deutschland-Luxemburg im kurzfristigen Handel etablierte Strombörse EPEX SPOT ihre Handelsbücher nicht. Laut dem Expertengremium wird es gerade zum Ende des Handelszeitraums durch die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien allerdings für Händler relevant, dass hinreichend Anbieter und Abnehmer zusammenkommen. Die fehlende Teilung der Handelsbücher erschwert es deshalb konkurrierenden Handelsplätzen, ein für alle Stromhändler attraktives Alternativprodukt zu etablieren. Die Monopolkommission empfiehlt daher, die Handelsbücher über den gesamten Handelszeitraum zu teilen.

Anmerkung

Die nationalen und europäischen Wasserstoffstrategien machen eine Regulierung der Wasserstoffnetze für deren zügigen Aus- und Umbau notwendig. In diesem Zusammenhang gilt es aus Sicht der Städte und Gemeinden sowie der kommunalen Energiewirtschaft, das EnWG sachgerecht fortzuentwickeln. Zentral ist dabei, dass sowohl Wasserstoffinfrastruktur gefördert und aufgebaut wird und gleichzeitig die kommunalen und dezentralen Anwendungsfelder von Wasserstoff ermöglicht werden. Allerdings darf der Aufbau von eigenen Wasserstoffnetzen außerhalb der klassischen Netzregulierung nicht dazu führen, dass die Potentiale der bestehenden Gasinfrastruktur für die Wasserstoffintegration außen vor gelassen werden. Die schrittweise Integration von Wasserstoff in die Gasversorgung wird ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sein und dafür sollten bereits heute die Weichen gestellt werden. Natürlich muss dabei sichergestellt werden, dass die Transformation der Gasnetze nicht zu stark steigenden Netzentgelten für die Verbraucher führt. Auch darf es nicht zu einer Quersubventionierung kommen, die am Ende die Gaskunden belastet.

In Bezug auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur fordert der DStGB in einem aktuellen Positionspapier „Alternative Antriebe“ (www.dstgb.de) eine weitere Förderung des Bundes für öffentliche, halböffentliche und private Ladeinfrastruktur. Wichtig ist, dass der Aufbau der Infrastruktur dem Zuwachs an E-Fahrzeugen entspricht und keine Regionen abgehängt werden. Zu beachten ist an dieser Stelle jedoch auch, dass die getätigten Investitionen vieler kommunaler Unternehmen nicht gefährdet werden. Ein Markteingriff muss daher stets diese Vorleistung der Kommunen im Blick haben.

Az.: 28.6.9-001/002 we