Mit Mitteilung vom 20.01.2022 (Nr. 8/2022) wurde letztmalig informiert, dass das Land eine Änderung seines Erlasses vom 12. Dezember 2017 beabsichtige. Das Ministerium hat der Geschäftsstelle nunmehr mitgeteilt, dass die seit längerer Zeit angekündigten Änderungen nunmehr in der ersten Maiwoche im Ministerialblatt verkündet werden.
Az.: 17.0.5.9.1-003/001