weiss

491/2022

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur

Link kopieren

Das Land NRW informiert über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen. Der Runderlass wurde am 02.05.2022 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht und ist in Kraft getreten; am 31. Dezember 2025 tritt dieser außer Kraft. Gefördert wird insb. die Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur.

 Die Richtlinie kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20410

Az.: 33.0-003/002