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689/2022

Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst

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In einer der heutigen Ausgaben des Ministerialblatts Nordrhein-Westfalen (MBl. NRW.) ist ein neuer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) bzgl. „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ veröffentlicht worden, der am Donnerstag, 22.12.2022 in Kraft tritt und den Vorgänger-Runderlass vom 25.10.2006, der zugleich außer Kraft tritt, ablöst.

Den neuen Runderlass des MAGS NRW finden Sie hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20802&ver=8&val=20802&sg=0&menu=0&vd_back=N

Az.: 15.2.1-005/001