Mit Mitteilung vom 01.12.2022 hat die Geschäftsstelle über die von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) veröffentlichte Anwendungshilfe zu den Berechnungen zur Zumutbarkeitsschwelle (§ 45b Abs. 6 BNatSchG), zum Basisschutz (§ 45b Abs. 9 BNatSchG) und zu den Zahlungen in ein Artenhilfsprogramm (§ 45d Abs. 2 BNatSchG) nach Anlage 2 BNatSchG informiert.
Zu dem in der Mitteilung angekündigten Online-Seminar am 23.01.2023 von 14 bis 16 Uhr ist nun eine Anmeldung möglich. In dem Seminar wird anhand des von der FA Wind entwickelten Rechentools der Umgang mit Anlage 2 BNatSchG behandelt. Die Veranstaltung ist kostenfrei und offen für alle Interessierten. Die Anmeldung ist bis zum 19.01.2023 über folgenden Link möglich:
https://events.fachagentur-windenergie.de/event.php?vnrtoken=JGOG5GmT8p5CXvZVUzrScS/ZdL9L7SNfvJ3FBPgDhSh3sesXOls8tor/z66uKkQ2wslvwdX5ekqE075Dx1Up3xo=.
Ansprechpartner für inhaltliche Rückfragen ist Herr Dr. Dirk Sudhaus (Tel. +49 30 64 494 60-69, sudhaus@fa-wind.de), für organisatorische Fragen ab dem 12.12.2022 Frau Ines Schernus (Tel. +49 30 64 494 60 – 70, schernus@fa-wind.de).
Az.: 20.1.4.1-002/001 ste