Die Landesregierung hat die FAQ-Liste zu dem neuen Flüchtlingsaufnahmegesetz ergänzt. Diese können im Intranet für Mitgliedskommunen unter Recht, Personal, Organisation, Ausländerrecht, FAQ zu Zahlungen gemäß FlüAG nach der Gesetzesnovelle vom 09.11.2021 abgerufen werden.
Az.: 16.1.4.9- 009