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13/2022

Omikron: Empfehlungen für Brand- und Katastrophenschutz

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Mit Bezugserlass des Ministeriums des Innern vom 22.12.2021 „Brand- und Katastrophenschutz; Gesundheitslage Corona-Virus; aktuelle Hinweise anlässlich der Verbreitung der Omikron-Variante“ (vgl. Schnellbrief Nr. 687/2021 vom 23.12.2021) hatte das Ministerium Maßnahmenempfehlungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit herausgegeben. Diesen Erlass hat das IM NRW jetzt fortgeschrieben und ein mit den Dezernaten 22 der Bezirksregierungen abgestimmtes Dokument mit Maßnahmenempfehlungen veröffentlicht. Dieses Dokument beschreibt die aus Sicht der Aufsichtsbehörden des Landes erforderlichen Maßnahmen innerhalb der örtlichen Vorplanungen.

Der fortgeschriebene Erlass mit der Anlage (Maßnahmenempfehlungen mit Stand 28.12.2022) ist für Mitgliedsstädte und -gemeinden im Intranetangebot des StGB NRW unter Fachgebiete, Recht, Personal und Organisation, Feuerwehr/Rettungswesen, Feuerwehr, abrufbar.

Az.: 15.1.2-007/006