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52/2022

Runderlass Kommunale Vergabegrundsätze NRW

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Mit Schnellbrief Nr. 642 vom 2.12.2021 und Mitteilung Nr. 703 vom 20.12.2021 hatten wir Sie über die Verlängerung der Kommunalen Vergabegrundsätze NRW und die geplante Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge für Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungen sowie die bestehenden Wertgrenzen für Bauleistungen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und für freihändige Vergaben informiert. Der Änderungserlass ist nun im Ministerialblatt Nr. 38 vom 30.12.2021 Seite 1106 veröffentlicht worden und am 31.12.2021 in Kraft getreten.

Az.: 21.1.1.3-003/11 we