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3/2022

Wichtiger Hinweis zur finanziellen Unterstützung der kommunalen Ordnungsbehörden in der Pandemiebekämpfung

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Die Geschäftsstelle hatte mit Mitteilung vom 27.01.2022 über das Verfahren zur Auszahlung der finanziellen Unterstützung der kommunalen Ordnungsbehörden in der Pandemiebekämpfung informiert.

Nunmehr erreichen uns und das MHKBG dennoch Rückfragen zum Auszahlungsverfahren. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass es keines Antragsverfahrens bedarf, sondern die Mittel automatisch zum 31.01.2022 an die Städte und Gemeinden ausgezahlt werden.

Rückfragen zum Auszahlungsverfahren richten Sie bitte an: birgit.von-pawelsz@mhkbg.nrw.de

Az.: 15.1.2-007/007