Im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2022, Nr. 24 vom 29.04.2022, Seite 554 ff., ist die 45. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 13.04.2022 verkündet worden.
Die Änderungsverordnung enthält umfangreiche Anpassungen des bisherigen Rechtsstands und ist ausweislich ihres Artikels 3 überwiegend bereits in Kraft getreten.
Az.: 41.7.2.2-001/001 mu