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639/2022

Empfehlungen zum Thema „Hilfsfristen“ in der Notfallrettung

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat die Geschäftsstelle mit Schreiben vom 21.11.2022 darüber informiert, dass die Empfehlungen zum Thema „Hilfsfristen“ in der Notfallrettung aus dem Erlass vom 28.11.2017 (Az.: IV B 4-G.0713) bis auf Weiteres fortgelten. Hintergrund ist, dass der Landesfachbeirat für den Rettungsdienst die seinerzeitige Arbeitsgruppe zum Thema „Hilfsfristen“ mit einer Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Empfehlungen beauftragt hat. Bis die Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppe vorliegen, gilt der oben zitierte Erlass mit Blick auf den bevorstehenden Ablauf der Geltungsdauer (5-Jahresfrist) fort. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Az.: 15.2.5-002/002