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618/2022

Geobasisdaten-Migrationserlass in Kraft getreten

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Der Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen in das neue Datenmodell (Geobasisdaten-Migrationserlass) ist im Ministerialblatt vom 06.10.2022 (MBl. NRW. S. 715) veröffentlicht worden und damit am 07.10.2022 in Kraft getreten (Ziffer 10 des Erlasses). Über die Stellungnahme, die die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung zum Erlassentwurf abgegeben haben, hat die Geschäftsstelle mit Schnellbrief Nr. 343/2022 vom 27.06.2022 informiert. Wie in der Stellungnahme gefordert, dürfen die Katasterbehörden nun gemäß Ziffer 2.3 des Erlasses bei Carports, Überdachungen und Abmarkungsarten vom lokalen EVA-Prinzip abweichen.

Az.: 22.2.4-001/001