Die Geschäftsstelle hat sich beim MKJFGFI wegen des Auszahlungstermins informiert und folgende Antwort erhalten: „Nach aktuellem Stand können die Kommunen voraussichtlich ab dem 17.04. (unter Berücksichtigung der üblichen Banktage können es ein bis zwei Tage später sein) mit einem Zahlungseingang rechnen“. Im Übrigen sei auf die Mitteilung 157/2023 vom 24.03.2023 verwiesen.
Az.: 41.0.1-006/013