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557/2023

Neue Tarifstelle für steuerrechtliche Bescheinigungen nach DSchG

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Mit der Verordnung zur Neuordnung des Allgemeinen Gebührentarifs vom 8. August 2023 wurde die bisherige Tarifstelle 4a.2 (Bescheinigung nach § 40 a.F. DSchG NRW bzw. § 36 n.F. DSchG NRW) gestrichen und wird nun zukünftig von der Tarifstelle 1.1 (Allgemeine Angelegenheiten) erfasst:

  • 1.1.2
  • Bescheinigungen, Zweitschriften
  • Erteilung einer Bescheinigung oder Ausstellung einer Zweitschrift
  • Gebühr: Euro 20 bis 100

Bei Bedarf können die Gemeinden und Gemeindeverbände davon abweichend gemäß § 2 Absatz 3 Gebührengesetz NRW eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit anderen Gebührensätzen erlassen.

Az.: 20.7.1-002/002 we